Steu­er­er­klä­rung – so einfach kann es sein:

Genau genommen ist die Steuererklärung kein Hexenwerk, auch wenn sie den meisten mehr eine lästige Pflicht ist. Rechnet man sich aber den durchschnittlichen Stundenlohn aus – der einen erwarten kann – ist es eine lohnende Aufgabe. Im Schnitt erhalten laut dem statistischen Bundesamt Arbeitnehmer ein Steuererstattung von 800 Euro.

Ihre Steuererklärung müssen Sie immer bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben haben. Die für das Steuerjahr 2014 als bis zum 31. Mai 2015. Vergessen Sie den Termin, werden Sie vom Finanzamt erinnert, sofern sie der Abgabepflicht unterliegen.

Beachten Sie die Abgabefristen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Z.B. wenn Sie als Ehepaar die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt haben, oder im Steuerjahr Lohnersatzleistungen bezogen haben wie z.B. Arbeitslosengeld. Ist das der Fall sind sie verpflichtet Ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai abzugeben. Reicht Ihnen dieses Zeitfenster nicht aus können Sie formlos eine Fristverlängerung bis maximal zum September beantragen. Lassen Sie die Termine einfach so verstreichen, kann das Finanzamt Sie mit einem Verspätungszuschlag bestrafen.

Grundfreibetrag

Zum Januar 2014 wurde der Grundfreibetrag auf 8.354 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz blieb mit 14% Prozent unverändert.

Regelmäßige Arbeitsstätte

Auch bei der regelmäßigen Arbeitsstätte gab es Änderungen und Präzisierungen. Seit Januar gibt es eine sogenannte „erste Tätigkeitsstätte“ anstelle der regelmäßigen Arbeitsstätte und wird durch die dienstlichen Festlegungen des Arbeitgebers bestimmt. Damit gilt die Entfernungspauschale für den Weg zur „ersten Tätigkeitsstätte. Alle anderen Regelungen wie Reisekosten bleiben davon unberührt.

Reisekostenrecht

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Zusammenhang mit Dienstreisen wurden vereinfacht bzw. reduziert:

– Abwesenheit > 8 Stunden: 12 Euro
– ganztägige Abwesenheit: 24 Euro

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten wird für den An- und Abreisetag unabhängig von einer Mindestabwesenheitszeit jeweils ein Pauschbetrag von 12 Euro gewährt.

Doppelte Haushaltsführung

Auch der Höchstbetrag für die Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung wurde auf 1.000 Euro gekürzt. Darin sind alle Ausgaben für die Zweitwohnung enthalten. Dafür spielt die durchschnittliche Miete keine Rolle mehr.

Kirchensteuer

Ab 2015 erfolgt der Kirchensteuerabzug für Kapitalerträge automatisch ohne eine Wahlrecht.

Lebensversicherungen

Wurde eine Lebensversicherung verkauft und es tritt ein Versicherungsfall ein, soll voraussichtlich die Auszahlung nicht mehr steuerfrei sein. Ausgenommen sind Übertragungen aufgrund von Scheidungen oder Nachlässen.

Unterhalt

Wer Unterhalt absetzen möchte muss vermutlich künftig die Identifikationsnummern des Unterhaltempfängers angeben. Damit will das Finanzamt eindeutig die Identität feststellen können.

Was ist eine Steuererklärung?

Mit der Steuererklärung legt jeder Steuerpflichtige seine Einkünfte die im jeweils vergangenen Jahr erzielt hat, gegenüber dem Finanzamt offen. Neben den Einnahmen werden noch die Ausgaben und die Lebensumstände erklärt. Dazu sieht die Steuererklärung eine Fülle von Eingabefeldern vor.

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Eine Verpflichtung besteht für alle Steuerzahler ab einem Einkommen im Jahr von:

  • 16.260 € für Ehepaare und
  • 8.130 € für Singels

Sind Sie ausschließlich Arbeitnehmer, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie über den o.g. Grenzen liegen und eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat die Steuerklasse III oder V
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat einen Freibetrag eingetragen
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat Lohnersatzleistungen erhalten
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat außerordentliche Einkünfte (z.B. Abfindung)
  • Sie geschieden wurden und ihr ehemaliger Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet hat
  • Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben, der nicht pauschal versteuert wurde

Wer nicht muss, der kann – die freiwillige Steuererklärung

Sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, kann es dennoch lohnend sein, eine Steuererklärung abzugeben. Einen schnellen Weg herauszufinden ob es sich lohnt, bietet unser kostenloser Quickcheck. Mit einer Hand voll Eingaben wissen Sie sofort, ob es sich lohnt oder nicht. Und das Beste, Sie können für das zurückliegende und die 4 Jahre davor eine Steuererklärung freiwillig abgeben. Liegen Ihre Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro lohnt es sich regelmäßig. Dies ist der Fall, wenn Sie mehr wie 13 Km zur Arbeitsplatz haben, wenn Sie Fortbildungskosten geltend machen können oder z.B. beruflich bedingt umgezogen sind.

Was kostet mich eine Steuererklärung?

Grundsätzlich kostet eine Steuererklärung nichts. Für die Abgabe der Steuererklärung wird vom Finanzamt keine Gebühr erhoben. Erstellen Sie die Steuererklärung selbst mit Elster oder mit den amtlichen Formularen ist es vollkommen kostenlos. Lassen Sie die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfverein erstellen, wird dort eine Gebühr fällig. Ebenso wenn Sie die Steuererklärung selbst erstellen mit entsprechenden Softwarelösungen.

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Vom Grundsatz her muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. Ist dies nicht möglich kann man eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen. Diese wird regelmäßig bis Ende September des Folgejahres gewährt. Wird die Steuererklärung vom Steuerberater erstellt gilt der 31.12. des Folgejahres als Abgabetermin.

Wo muss ich meine Steuererklärung einreichen?

Die Steuererklärung ist immer am Wohnsitzfinanzamt abzugeben, selbst wenn man im Steuerjahr woanders gewohnt hat. Über das Portal Finanzamt24 können Sie Ihr zuständiges Finanzamt ermitteln.

Wer hilft mir bei meiner Steuererklärung?

Die kostengünstige Unterstützung erhalten Sie für Ihre Steuererklärung vom Finanzamt. Dort darf man ihnen zwar keine Steuertipps nenne aber grundsätzliche Fragen werden beantwortet. Alle anderen Möglichkeiten sind mit Kosten verbunden:

  1. Steuerberater
  2. Lohnsteuerhilfevereinen
  3. Steuererklärungsoftware
  4. Steuerberatungshotline
  5. und natürlich pareton

Wo bekomme ich die Formulare für meine Steuererklärung?

Zum einen können Sie die erforderlichen Formulare für Ihre Steuererklärung beim Finanzamt abholen – oftmals werden diese auch zugeschickt, oder Sie laden sich die Formulare vom Internet herunter und drucken diese dann aus.

Was für Vorteile habe ich durch den Versand per Elster?

Der Versand per Elster ist der schnellste Weg seine Steuererklärung abzugeben und die damit abgegeben Steuererklärungen werden von den Finanzämtern bevorzugt bearbeitet. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Daten nicht noch einmal vom Finanzamt erfasst werden müssen und so keine Eingabefehler auftreten können. Nutzen Sie zudem die zertifizierte Übertragung sparen Sie sich das Ausdrucken und unterschreiben der Formulare und der elektronische Versandzeitpunkt gilt als wirksam abgegeben.

Wie lange dauert eine Erstattung?

Die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung kann zwischen 2 Wochen und mehrere Monaten liegen. Die Bearbeitungszeit durch das Finanzamt hängt davon ab:

  • wie Sie die Steuererklärung einreichen, in Papier oder über Elster (wobei Elster das von den Finanzämtern bevorzugte Verfahren ist)
  • wann Sie die Steuererklärung einreichen
  • wie Umfangreich Ihre Steuerklärung ist
  • und wie vollständig Ihre Steuererklärung ist.

Wurde Ihre Erklärung bearbeitet und der Steuerbescheid zugestellt haben Sie Ihre Erstattung innerhalb von 10 Werktagen auf Ihrem Konto.

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?
Über den Lohnsteuerjahresausgleich – den Ihr Arbeitgeber im Dezember eines Jahres durchführen muss – werden unterjährige Abgabenspitzen ausgeglichen.

Der Mantelbogen

Im Mantelbogen der Steuererklärung bzw. im Hauptvordruck wird auf der ersten Seite die Steuernummer die Identnummer sowie die persönlichen Angaben des Steuerpflichtigen und des Ehegatten vermerkt. Auf der Seite 2 gibt man an welche Anlagen der Steuererklärung beigefügt werden. Sonderausgaben und ausergewöhnliche Belsatungen finden auf den folgende Seiten Ihren Platz. Wird die Steuererklärung vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, wird dies ebenso auf der Seite 1 vermerkt. Gibt man die Steuererklärung in Papierform oder ohne Zertifikat per Elster ab, so sind die Angaben mit der Unterschrift auf der Seite 1 zu bestätigen.

Umsatzsteuererklärung

Der Umsatzsteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Selbständigen, Freiberufler, Gewerbetreibende und Vereine. Von der Umsatzsteuerpflicht kann man sich mit der Kleinunternehmerregelung befreien lassen. Alle die nicht befreit sind, müssen entweder monatlich oder vierteljährlich Ihr Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die Steuerschuld umgehend begleichen. Im Folgejahr muss dann im Rahmen der Jahressteuererklärungen auch die Umsatzsteuererklärung erstellt und abgegeben werden.

Gewerbesteuererklärung

Eine Gewerbesteuererklärung ist dann abzugeben, wenn die Selbständigkeit bzw. das Unternehmen als Gewerbebetrieb klassizifiert wird. Die Gewerbesteuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Höhe der Gewerbesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde, da die Hebesetze mit denen die Höhe der Gewerbesteuer ermittelt wird, von der jeweiligen Gemeinde selbst festgelegt wird. Die Gewerbesteuer mindert den Gewinn nicht, da sich steuerrechtlich keine Betriebsuasgabe ist.

EinnahmeÜberschussErklärung (EÜR)

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender mit einem Gewinn unter 50.000 Euro oder mit einem Umsatz unter 500.000 Euro können Sie dem Finanzamt bei Ihrer Steuererklärung mittels einer einfachen Gewinn und Verlustrechnung auf der Anlage EÜR Ihren Gewinn/Verlust erklären. Liegen Sie über diesen Werten sind Sie verpflichtet eine Bilanz abzugeben.

Körperschaftsteuererklärung

Köperschaftsteuern zahlen nur juristische Personen wie z.B. eine AG oder die GmbH auf der Rechtsgrundlage des Körperschaftsteuergesetzes. Daher sind auch nur juristische Personen zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung verpflichtet. Der Steuersatz liegt Bundesweit bei 15%.

Lohnsteuerenameldung

Zur Lohnsteueranmeldung ist der jeweilige Arbeitgeber verpflichtet. Er ermittelt regelmäßig die Lohnsteuer seiner Mitarbeiter und meldet diese über Elster seinem Betriebsstättenfinanzamt.

Erbschaftssteuererklärung

Jeder der in Deutschland uneingeschränkt Steuerpflichtig ist und etwas erbt ist zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Selbst dann wenn aufgrund von Freibeträgen kein Steuer fällig werden würde.

Schenkungsteuererklärung

Selbst bei Schenkungen ist eine Steuererklärung erforderlich, die s.g. Schenkungssteuererklärung. Denn der Beschenkte muss – wenn die die Beträge über den Freigrenzen liegen – Schenkungssteuer abführen. Dmit das Finanzamt diese ermitteln kann ist die Schenkungssteuererklärung erforderlich.

Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

Ist man beschränkt steuerpflichtig so muss nicht das Formular ESt1A sondern das Formular ESt1C verwendet werden. Personen die im Ausland leben aber Einkünfte nach § 49 EStG in Deutschland erzielen, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Da die Steuern aber oftmals direkt abgezogen werden (wie z.B. beim Lohn), werden beschränkt Steuerpflichtige normalerweise nicht zu Einkommenssteuer veranlagt und müssen daher keine Steuererklärung abgeben.

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